Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Tätersuche überfordert?
Ein neuer Tatort oder Krimi in der Verwaltungsgemeinschaft Altshausen in der Gemeinde Eichstegen:
Unter den Augen der Öffentlichkeit in direkter Nachbarschaft zum Rathaus von Bürgermeister Arthur Rauch geschah es. Eine illegale Aktion!
Eine Baustelle wurde eingerichtet. Plötzlich machten sich große Baumaschinen an einem Grundstück, das den Geschwistern Nusser in Eichstegen auf dramatische und skandalöse Weise geraubt wurde – die Warnglocke berichtete – zu schaffen.
Eine Baugrube wurde ausgehoben um offensichtlich ein Wohnhaus zu erstellen. Nichts besonderes!? Beim näheren Hinsehen war festzustellen, dass der sogenannte „Rote Punkt“ als gesetzlich unabdingbar vorgeschriebenes Zeichen eines genehmigten Bauvorhabens fehlt. Findet hier ein illegaler Bau statt? Wildes Bauern beim Rathaus in der Dorfmitte? Ein neuer Tatort in Eichstegen in der unendlichen Geschichte Nusser?
Die Bürgerinitiative der Prozessbeobachter beobachtet dieses Schauspiel eines Heimatkrimis und stellte nicht nur fest, dass Baufortschritt durch Bauaushub und Fundamentarbeiten folgten. Es wurden Fragen gestellt und Strafanzeige erstattet.
- Unter der Notrufnummer 110 wurde bei der Polizei das offensichtlich ungenehmigte Bauvorhaben nachgefragt und angezeigt.
- Von dort die Sache an den Polizeiposten Altshausen gegeben.
- Trotzdem wurden die Bautätigkeiten nicht eingestellt. Nachfrage bei der Verwaltungsgemeinschaft Altshausen Salvenmoser ergab. „Ohne „Roten Punkt“ gibt es keine Baugenehmigung. Das Bauvorhaben ist nicht genehmigt. Wir kümmern uns drum!“
- Laut Baugesetz muss der „RotePunkt“ von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ersichtlich sein. Er beinhaltet:
- Name und Anschrift des Bauleiters
- Namen und Anschrift des Unternehmers für den Rohbau und
- Name des Entwurfverfassers.
- Die Bauarbeiten gehen unvermindert weiter.
- Es bleit abzuwarten wie der Südwestfunk, die Schwäbische Zeitung und der Südkurier über die Dorfposse berichten…
- Die BI erfährt: Eine Baugenehmigung kann es nie geben, da es sich beim Grundstück um Raubgut handelt und verschiedene Gerichtsprozesse bei verschiedenen Gerichten und beim Landtag BW anhängig sind.
- Doch nun bietet das Szenario eine Steilvorlage für „Hannes und der Bürgermeister“, einer Sendung mit Gunter Jauch oder der Tagesschau:
- Die Strafanzeige kann laut Schreiben aus Herbert Heisters Staatsanwaltschaft Ravensburg nicht verfolgt werden.
- Im Weiteren besagt das Schreiben, Zitat: „Sollte der Täter im Verlauf weiterer Ermittlungen bekannt werden, so erhalten Sie Mitteilung.“
Zitat: „Weil die Täter bisher nicht ermittelt werden konnten.“ Ein neuer Fall für die „Wahrheitstabelle“? Muss Amokalarm ausgelöst werden? Wetten dass die Täter im Umfeld der Baustelle bekannt sind?
Dies bedeutet wohl eine Notlage der Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Tätersuche. Von der Bürgerinitiative wird dies als Hilferuf zur couragierten Unterstützung bei der Tätersuche verstanden.
- Es ergeht hiermit Aufruf an den oder die Täter/in sich sofort bei den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
- Im Weiteren können sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) an die Bürgerinitiative der Prozessbeobachter (BI) gegeben werden.
- Die BI erwägt bei der bei der Staatsanwaltschaft RV eine Belohnung zur Ermittlung der Täter auszusetzen.
- Bei der Gedenkveranstaltung am 16.11.2014 um 10.30 Uhr mit dem Anbringen der Mahntafel zur Vertreibung der Geschwister Irmgard und Josef Nusser, wird über den Fortgang des Verfahrens berichtet.