Eine Wahl? Hat der Bürger eine Wahl? Wenn nur der amtierende Kandidat zur „Wahl“ steht? Der Bürger hat dann die Möglichkeiten: 1. Er bleibt zu Hause, dann bleibt der Amtsinhaber im Amt. 2. Er geht zur Wahl und stimmt für den Amtsinhaber, dann bleibt er im Amt. 3. Der Bürger geht zur Wahl und stimmt gegen den Amtsinhaber. Folge, er bleibt im Amt.
Die Wahl also nur ein zeit- und kostenintensives Unterfangen um angebliche Demokratie vorzutäuschen?
Dazu ein positiv gehaltener Artikel in der „Schwäbischen“, der den Bürgermeister Volker Restle in ein gutes „Wähler-Licht“ rückt. Doch wo viel Licht, zeigt sich auch viel Schatten:
Aus Altshausen kommend, stammt Bürgermeister Volker Restle aus einer Gemeinde, in der Bürger die die Wahrheit Aussprechen und Darstellen als sog. Reichsbürger diskriminierend eingestuft werden. Seine Lehrjahre hat er beim Landratsamt verbracht und ist somit ein Verwaltungstäter nach dem biblischen Lehrsatz: „Ich finde keine Schuld an ihm, aber nach dem Gesetz muss er sterben.“
Von einem Bürgermeister erwartet man den vollen Einsatz bei erkennbarer Not von Bürgern sei es durch Feuer, Überfall oder wie hier üblich bei Verweigerung rechtlichen Gehörs und der zielgerichteten, systematischen Ruinierung von Haus und Hof.
Das Erstellen einer Klagemauer mit Hinweisen auf Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher Organe, die Beweis, amtlich dokumentiert, nicht gestoppt und nicht wieder gut gemacht sind müssten höchstes Alarmzeichen für den Bürgermeister und seine Gemeinderäte sein. Das gegebene Verhalten zeigt jedoch, dass eher nach dem Motto: „Alle gegen einen“ verfahren wird, um diesen weiter zu schädigen und sich an ihm zu bereichern.
Wegen der Mitgliedschaft des Volker Restle in der CDU, in der Position des Fraktions-vorsitzenden des Kreistags, verfügt er über alle relevanten Informationen. Er hat beste Connections zu den Parteivorderen und Abgeordneten wie August Schuler und Co., so dass es einfach wäre, mit den gebotenen rechtsstaatlichen Mitteln z.B. der Einberufung einer Sonderkommission die Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher Organe strafrechtlich zu verfolgen und den angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Doch August Schuler MdL scheint ebenfalls nicht vom Kampfgeist für Gerechtigkeit geplagt zu sein. Die Täter erfreuen sich somit weiterhin unbehelligten Daseins.
So betätigt BM Restle sich lieber als Wahlhelfer für den ehemaligen Brüll- und Gewaltrichter Axel Müller – CDU, der nicht nur die Staatsanwaltschaft belogen hatte, sondern in einem Landgerichtsverfahren schreiend alle Gerichtsbesucher einschließlich seines Chefs, des Landgerichtspräsidenten Thomas Dörr beschimpfte, mit Zitat: „Reichsbürger, Querulanten und Faulenzer!“ Protokollbetrug, körperliche Gewalt und körperliche Drohungen usw. seien nur stichwortartig genannt.
Wie desolat der Zustand der Justiz ist, beweist Axel Müller, indem er bei seinen beleidigenden Schreiattacken rief: „Zeigt mich doch bei der Staatsanwaltschaft an. Ich weiß wie die reagieren!
Dass diese Akte nicht im LG RV archiviert ist, sondern im „Giftschrank von BW“ in Ludwigsburg zeugt von den schweren Straftaten und Verbrechen des Axel Müller, der von der CDU in den Bundestag und dort – welche Ironie des Schicksals- in den Rechtsausschuss befördert und somit der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
So agiert der CDU-Justiz- Europa- und im Lande herumtingelnde Tourismusminister Guido Wolf auf die ihm bekannten Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher Organe durch Untätigkeit und Gewalt durch Schweigen. Dies ist dem Bürgermeister ebenfalls bekannt.
Damit nicht genug, weiß Volker Restle als Ortspolizeibehörde von den Straftaten und Verbrechen des zum Polizeipräsidenten ernannten Uwe Stürmer. Trotz des Wissens weigert sich BM Restle, gegen Uwe Stürmer vorzugehen, „weil man ja wieder miteinander zu tun habe.“ Dabei wurden dem Innenminister Thomas Strobl schon vor der Ernennung des Polizisten Uwe Stürmer zum Polizeipräsidenten die bei den Strafverfolgungsbehörden anhängigen Verfahren wegen Straftaten mitgeteilt.
Nun sind Anträge zur Rücknahme der Beförderung des Uwe Stürmer und Entfernung aus dem Staatsdienst bei Strobl anhängig. Wie geht der Justizkrimi weiter?
Vor dieser Verbrechenskulisse muss sich Restle schon fragen lassen, warum er noch als schwarzer Steigbügelhalter für CDU-Funktionäre dient.
Es erklärt jedoch auch, das Verhalten in der Gemeinde:
- Dies z.B. am Artikel 14 Grundgesetz: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“ Warum beteiligte sich die Gemeinde Horgenzell unter Bürgermeister Restle an einer ungesetzlichen Zwangsversteigerung zum Raub eines Grundstücks zum Spottpreis von 1,00 € /qm? Warum wird dieses Grundstück wegen des Wissens um die Straftaten und Verbrechen im Vorfeld nicht zurückgegeben? Unrecht Gut tut niemals gut!
- Dem Bürgermeister Volker Restle sind die vielen Straftaten und Verbrechen gegen einen Bürger der Gemeinde bekannt: Grundlose Verdächtigung der angeblichen Bodenseetrinkwasserversorgung ohne Wiedergutmachung, obwohl der leitende Ermittlungsbeamte erklärte: „Wir wussten von Anfang an, dass sie als Täter nicht in Fragen kommen“.
- Dagegen trotz Kenntnis der Gefahr für das Trinkwasser durch Aufschüttung mit giftigem Straßenbelag keine Reaktion. „Es ist ja noch nichts passiert!“
- Warum zeigt der Gemeinderat keine Zivilcourage gegen fehlende Rechtsgewähr: Beweis Aussage Richter Röck: „Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ihnen irgend ein Richter in ihrer berechtigten Sache Recht geben wird. Das kostet das Land so viel Geld, dass sich der Richter um Position und Pension bring!“
Doch was sind diese dargestellten Probleme gegen die entsetzlichen Verbrechen gegen die Rechtsstaatlichkeit zur Pressefreiheit, die erst wieder am 3. Mai international eingefordert wurde?
Der amtierende Bürgermeister Volker Restle der Gemeinde Horgenzell hat in Abrede mit dem Bürgermeister Oliver Spieß, Fronreute und dem Bürgermeister Fabian Moser, Deggenhausertal erreicht, dass das elementare grundgesetzlich garantierte Recht auf Pressefreiheit durch brutale Zensur der Mitteilungsblätter zum Schaden und Nachteil der Bürger verweigert wird.
Die Mitteilungsblätter der genannten Gemeinden verhindern die Veröffentlichung von presserechtlich nicht zu beanstandenden Bezahlanzeigen. Während auf der Titelseite des horgenzeller Mitteilungsblattes suggeriert wird, dass alle Gruppierungen die Möglichkeit zur Informationsverbreitung haben würden, erfolgt in der Realität radikale und vollumfängliche Zensur zur Verhinderung der gewalt- und parteifreien Information der Bürger durch die Bürgerinitiative Prozessbeobachter. – Art 5 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten….Eine Zensur findet nicht statt.“
Die Zensur der Presse und Unterdrückung der Information der Bürger waren Vorzeichen der NS- Herrschaft, was steht uns bevor?
Sucht man nach den Gründen dieser Zensur, so ist wohl in Horgenzell nicht alles so toll wie im gefälligen Imagefilm dargestellt. Warum sonst wird einem freien Journalist die Pressearbeit bei Gemeinderatssitzungen grundlos verwehrt?
Offensichtlich herrscht im Gemeinderat die genossenschaftliche Stimmung: „Alle gegen einen.“ Dies zeigt sich in der Verweigerung der Rückgabe des geraubten Grundstücks ebenso wie in der fehlenden Antragsbearbeitung und Fragenbeantwortung.
Eine seit Jahrzehnten für den öffentlichen Verkehr gewährte Überfahrt über ein privates Hofgrundstück wurde aus Protest mit einer Klagemauer gesperrt. Während Bürger nun einen Umweg fahren müssen und sich Horgenzell nur deshalb nicht der öffentlichen Lächerlichkeit stellen muss, weil die Presse noch nicht über dieses Kuriosum von fehlender Rechtsstaatlichkeit, Gemeinsinn und erfolgtem Protest berichtet.
Nach der Bürgermeisterwahl wird sich zeigen, ob die Lebensqualität in der Gemeinde durch Taten förderlich vermehrt wird. Als Staatsbürger gilt der Aufruf: Wählen gehen!