Verleihung der “Beleidigten schwarzen Leberwurst”. Muss Heister doppelt beleidigt sein?
Offenbar schlagen dem Ex Staatsanwalt Hebert Heister die Wahrheitstabelle und gegen ihn erhobene Strafanzeigen mit Strafanträgen schwer auf den Magen. Da er sich der begründeten Vorwürfe und Tatsachen nicht erwehren kann, sucht er nun Hilfe bei Kollegen die ihm mit einer Beleidigungsklage vor Gericht helfen sollen.
Einerseits wegen der Wahrheitstabelle mit dem Aussprechen der Wahrheit und andererseits wegen seiner untauglichen Versuche die Kollegen um Unterstützung in aussichtsloser Lage zu beauftragen. Heisters Vorhaltungen sind derart grotesk, dass sie sich allenfalls für eine Büttenrede eignen. Aus der von ihm veranlassten Anklageschrift.
Originalzitate aus Behördenakte betreffend Herbert Heister: 21 Js 21369/14:
- Mehrfache unschuldige Verfolgung durch Täter – Opferumkehr wegen des Aussprechens der Wahrheit zur Selbstverteidigung und Schutz zur Wiedererlangung des genommenen Eigentums.
- Systematisch organisierte Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Land-, Haus – und Hofraub mit Vertreibung und Menschenraub durch Zwangspsychiatrisierung und Entmündigung.
- Willkürliche Telefonüberwachung – Rechtbeugung
- Protokollfälschung: Protokollbeschlagnahme zur Protokollberichtigung verhindert.
- Strafanzeige wegen Gründung und Mitgliedschaft einer organisierten kriminellen Vereinigung sowie
- Raub von Computer, Sachen und Daten.
Im Weiteren versucht Herbert Heister mit ungesetzlichen, unlauteren Methoden das Aussprechen der Wahrheit durch die Sichtbarmachung des Unrechts mittels der Wahrheitstabelle zu verhindern.
Aus der Behördenakte 21 Js 17344/13 :
“Bei Mordversuch nicht mit allen Mitteln
zu recherchieren und zu ermitteln,
die Spuren sichern und fixieren,
die namentlich bekannten Täter arrestieren,
bedeutet Untätigkeit und Kungelei
und der Herbert Heister ist dabei!
Aktion erforderlich wegen § 258 und Art GG 20 GG”