Ist Franz Hirth auf der Suche nach schriftlichen Beweisen für seinen amtsanmaßenden Auftritt mit von ihm veranlassten willkürlichem Polizeieinsatz?
Mit Meldung vom 25 Mai wurde in der Warnglocke über die Willküraktionen des Pressesprechers Franz Hirth vom Landratsamt Ravensburg berichtet.
Von Hirth wurde behauptet, dass er über das gesamte Hymer-Museum-Areal das Hausrecht habe. Trotz seiner Rücksprache mit der Leiterin des Museums konnte er dies nicht belegen. Hirth wurde daher aufgefordert den Nachweis zum Hausrecht bis zum Termin 28.5.2015 nachzuweisen.
Dieser Nachweis konnte von ihm nicht erbracht werden, so dass der Beweis des Betrugs, Täuschung im Rechtsverkehr und Falschaussagen mit der Folge von Behinderung bzw. Freiheitsberaubung erbracht ist.
Im Weiteren konnte Hirth keinen Amtsausweis zu seiner Legitimation nach deutschem Recht vorlegen, so dass der Verdacht der Amtsanmaßung und Willkür der Erteilung eines Hausverbotes und des missbräuchlichen Polizeieinsatzes gegeben ist. Muss Herr Hirth den unnötigen Polizeieinsatz zu recht aus eigener Tasche bezahlen oder muss die Allgemeinheit für diesen persönlichen privaten Unfug des Herrn Hirth aufkommen?