Unglaubliche Zensur sowie Unterdrückung des Darstellens und Aussprechens der Wahrheit und der freien Meinungsäußerung zu Vorgängen in der Gemeinde Horgenzell.
Das Amtsblatt der Gemeinde Horgenzell verspricht „gut informiert“. Was tatsächlich im hochgelobten Rechtsstaat und in der Gemeinde Horgenzell zur Unterdrückung der freien Meinungsäußerung und der Verhinderung der Darstellung der Wahrheit geschieht, wurde im Dezember 2019 erkennbar.
Offenbar hat die bei staatlichen Organen herrschende panische Angst vor dem Aussprechen und Darstellen der Wahrheit zu schweren Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher Organe nun auch die Gemeindeverwaltung Horgenzell mit voller Wucht erreicht. Vergleichbar mit der afrikanischen Schweinepest, die unaufhaltsam ganze Nationen befallen hat oder bedroht, wird das Aussprechen und Darstellen der Wahrheit und die freie Meinungsäußerung offensichtlich zur Gefahr für mündige Bürger in der Gemeinde.
Geistige Schutzzäune gegen das Darstellen und Aussprechen der Wahrheit an den Gemeindegrenzen?
Der Dezember 2019: Die Bürgerinitiative Prozessbeobachter, bekannt als Gruppierung partei- und gewaltfreier Bürger, mit der Forderung nach Einhaltung des Grundgesetzes, der Gesetze und der Menschenrechte, wollte im Mitteilungsblatt der Gemeinde Horgenzell die Bürger vor Ort über die Hintergründe der erneuten Sperrung einer privaten Hofüberfahrt und öffentlicher Strafanzeige in Horgenzell/Kappel informieren.
Bei dem von der Gemeinde Horgenzell für das Mitteilungsblatt beauftragten Primo Verlag Stockach wurde eine ganzseitige Anzeige zur Darstellung der Wahrheit in Auftrag gegeben. Obwohl der Anzeigentext kein einziges Wort zu einer Beanstandung bot, wurde dieser Text vom Führer des Primo Verlages, Anton Stähle, Zitat: „Ohne Begründung“, zur Veröffentlichung verhindert.
Die Forderung zur Veröffentlichung zur Information der Bürger wurde von der BI mit dem Hinweis bekräftigt, dass eine Verhinderung des Aussprechens der Wahrheit durch Zensur eine unzulässige, willkürliche und als Gewalttat zu bezeichnende Methode ist, die mit dem damaligen NAZI-Deutschland vergleichbar sei, als das Aussprechens der Wahrheit behindert wurde. Der Primo Verlag drohte daraufhin unqualifiziert mit „strafrechtlichen Schritten“ denen jedoch mit Gelassenheit entgegen gesehen werden kann.
Als Test wurde nun für die nächste Woche ein weiteres, presserechtlich nicht zu beanstandendes kleines Inserat in Auftrag gegeben:
Reaktion: Auch diese Anzeige wurde: Ohne Begründung zum Abdruck verweigert.
Plötzlich stand eine Einladung zu einem Gespräch mit dem Bürgermeister von Horgenzell, Volker Restle im Rathaus am 17.12.2019 an. Nun war vom Bürgermeister zu erfahren, dass er in Rücksprache mit dem Primo-Verlag die große Anzeige verhindert hatte und von der kleinen Anzeige angeblich nichts wusste. Als Verhinderungsgrund für die Bürgerinformation wurde vom BM angegeben: „In der Anzeige wird der Polizist Uwe Stürmer, der nun Polizeipräsident werden soll, diskreditiert. Wir von der Gemeinde müssen mit ihm zusammenarbeiten.“ BM Restle weiß jedoch, dass der Polizist Uwe Stürmer wegen seiner schweren Straftaten und Verbrechen bei den Strafverfolgungsbehörden bekannt ist. Will oder muss er mit diesem Täter zusammenarbeiten?
Die Bürgerinitiative Prozessbeobachter hat bereits seit Monaten dem Innenminister Thomas Strobl genügend Hinweise zu den schweren Straftaten und Verbrechen des Polizisten Uwe Stürmer gegeben, so dass eine Beförderung zum Polizeipräsidenten nicht möglich ist. Doch offenbar in Abhängigkeit und Kumpanei oder weil Uwe Stürmer zu viel von den Taten des Thomas Strobl weiß, wird er mit dem Polizeipräsidenten Posten belohnt. Damit wird nicht nur der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch dem Ansehen der Polizei großer Schaden zugefügt. Es besteht die Forderung, die Beförderung zum Polizeipräsidenten rückgängig zu machen…
Mit diesem Öffentlicher Protest und Strafanzeige wird auf die Verübung von Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher Organe hingewiesen und eine strafrechtliche Verfolgung gefordert. Diese ist derzeit durch die weisungsabhängigen, untätigen und willkürlich ermittelnden Strafverfolgungsbehörden durch Begünstigung der Täter nicht gegeben. Beispiel hierfür sind die unglaublichen Vorkommnisse im Farny-Skandal (Pay-Wall).
Wie das Aussprechen der Wahrheit in der Gemeinde Horgenzell im Weiteren zum Problemfall wurde, zeigt auch die Behandlung des Antrages eines Bürgers der Gemeinde zur Akkreditierung als freier Journalist mit Presseausweis. Dies, damit er dieselben Informationen wie die sonstige Presse erhält. Hierzu müsste er nur auf die E-Mail Verteiler-Liste gesetzt werden. Die Zulassung des freien Journalisten wurde vom Gemeinderat nach einer einzigen Wortmeldung mit einem kollektiven einstimmigen Beschluss abgelehnt. Gilt das Motto: Alle gegen einen?
Offensichtlich haben die Gemeinderäte sich nicht mit dem Wesen der Pressefreiheit und des freien Journalismus befasst. Viele Bürger meinen, dass Pressefreiheit bedeutet, dass die Presse über alles berichten müsste und somit auch berichten würde. Sie verkennen dabei, dass die Presseorgane meist abhängig von politischen, parteilichen, finanziellen, ideologischen, konfessionellen und anderen Interessen berichten. Die Presse ist also der Zensur durch diese, oft nicht bekannten offenen und geheimen Interessen unterworfen. Wie „frei“ Journalisten in diesem Umfeld berichten dürfen zeigen beispielhaft die Erfahrungen mit den Medien Schwäbische Zeitung, Südkurier und des SWR. Das Aussprechen und Darstellen der Wahrheit als Grundwerte eines guten Journalismus zu Vorgängen, über die andere nicht berichten sollen/wollen stoßen somit an deutliche willkürliche Grenzen.
Wem ist bekannt, dass die Bürgermeister der Region beim Gipfeltreffen auf dem „Höchsten“ gemeinsam beschlossen haben, Anzeigen der Bürgerinitiative Prozessbeobachter in den Mitteilungsblättern kollektiv zu verhindern? Ist das nicht der Gipfel der Meinungs- und Informationsunterdrückung vor der Haustür? Im Ranking der allseits beklagten und gesteuerten Presse in totalitären Staaten, nimmt Deutschland den bescheidenen Platz 15 ein und liegt damit weit abgeschlagen hinter Jamaika und Costa Rica. Ist die Region BW schon abgefallen auf den Platz 170 wie Dschibuti? Im Bereich der Mitteilungsblätter scheint dieser Wert schon negativ übertroffen.
Gegen das Aussprechen der Wahrheit hat folglich der einstimmige Beschluss des Gemeinderates einen Grenzzaun oder schon eine Mauer aufgebaut. Ob dieses bürgerfeindliche Verhalten einer aufstrebenden Gemeinde gut zu Gesichte steht ist fraglich.
Während früher derartige Informationsunterdrückung dem CDU- lastigen Gemeinderat angelastet werden konnte, fehlt es offenbar der Grünen-Fraktion noch am Wissen und Willen um die Aufgaben im Oppositionsstatus.
Hierzu mehr im Bericht zur Buchvorstellung der Landtagspräsidentin Muhterem Aras.
Einen Beweis, dass nichts mehr so recht im Recht und in Ordnung ist, zeigt das Weihnachtsgesteck. Der Tannenzweig ist mit 4 Löwenzahnblüten als Leuchtmittel bestückt, die am 20.12.2019 auf dem Rebberg (550 m NN) gepflückt wurden. Der Löwenzahn ist ein typischer Frühjahrsblüher. Ist er wie die Mitstreiter der Bürgerinitiative Prozessbeobachter mit ihren Aktionen der Zeit voraus? Der adventliche Weihnachtsgruß ist Sinnbild für ein erforderliches besseres Klima – nicht nur im meteorologischen Sinne…
Als Weihnachtsgeschenk ein Nachdenk-Video-Hinweis für Freidenker, Freiberufler usw. von Peter Weber: